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Absturzsicherungspflicht

Sicherung

Abstürze gehören zu den häufigsten und schwersten Arbeitsunfällen in Deutschland. Die Absturzsicherungspflicht ist daher eines der wichtigsten Themen im Arbeitsschutz – und betrifft nicht nur Bauunternehmen, sondern auch Gebäudebesitzer, Facility Manager und Betreiber von Industrieanlagen. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Regelungen, ab welcher Höhe die Pflicht greift und welche Lösungen es gibt.

Ab welcher Höhe gilt die Absturzsicherungspflicht?

Die zentrale Vorschrift findet sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 sowie in der DGUV Vorschrift 38. Grundsätzlich gilt: Ab einer Absturzhöhe von 2,00 Metern müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. An bestimmten Arbeitsplätzen gelten noch strengere Grenzen: An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, besteht die Pflicht unabhängig von der Höhe. Bei nicht durchtrittsicheren Dächern und Oberlichtern muss ebenfalls unabhängig von der Absturzhöhe gesichert werden.

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Das Arbeitsschutzrecht kennt eine klare Hierarchie bei der Absturzsicherung, das sogenannte STOP-Prinzip. An erster Stelle stehen baulich-technische Maßnahmen wie Geländer, Brüstungen, Umwehrungen oder Fangnetze.

Diese bieten kollektiven Schutz und sind immer vorzuziehen. Erst wenn technische Maßnahmen nicht möglich oder nicht verhältnismäßig sind, kommen organisatorische Maßnahmen und schließlich persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Frage.

PSAgA umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlagpunkte. Sie kommt häufig bei temporären Arbeiten zum Einsatz, etwa bei Wartungsarbeiten auf Dächern oder an Fassaden.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wo Absturzrisiken bestehen, und geeignete Maßnahmen treffen. Doch auch Gebäudeeigentümer und Betreiber tragen Verantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass Handwerker, Wartungstechniker oder Reinigungskräfte sicher arbeiten können. Fehlen auf einem Flachdach geeignete Anschlagpunkte, kann der Gebäudeeigentümer bei einem Unfall mit in die Haftung genommen werden.

Typische Einsatzbereiche und Problemstellen

In der Praxis gibt es zahlreiche Situationen, in denen die Absturzsicherung häufig vernachlässigt wird: Flachdächer ohne Sekuranten oder Geländer, Wartungszugänge an Fassaden ohne Anschlageinrichtungen, Lichtbänder und Oberlichter ohne Durchtrittschutz, Industriehallen mit Arbeiten an Kranbahnen oder Stahlkonstruktionen sowie ungesicherte Dachränder bei Bestandsgebäuden.

Gerade bei Bestandsgebäuden gibt es oft Nachholbedarf. Wenn regelmäßig Wartungsarbeiten auf dem Dach stattfinden – etwa an Lüftungsanlagen, Photovoltaikanlagen oder Antennen – müssen dauerhafte Anschlagpunkte oder Seilsicherungssysteme installiert werden.

Wie wir helfen können

Als Industriekletterer kennen wir die Anforderungen an Absturzsicherungen aus der täglichen Praxis. Wir unterstützen bei der Inspektion bestehender Sicherungseinrichtungen, der Montage von Anschlagpunkten und Sekuranten, der Nachrüstung von Seilsicherungssystemen auf Flachdächern und der Beratung zur normgerechten Umsetzung der Absturzsicherung.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gebäude den aktuellen Anforderungen entspricht, sprechen Sie uns an. Wir prüfen die Situation vor Ort und zeigen Ihnen pragmatische Lösungen.

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